Geflügelpest in Thüringen – Aufstallung jetzt Pflicht 

    In den Ortsteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden und Johannesvorstadt besteht ab dem morgigen Dienstag, 21. Oktober, die Pflicht, gehaltenes Geflügel aufzustallen. Darüber informierte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Damit wird es Pflicht, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten. Möglich ist die Haltung auch unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

    Zudem haben alle Geflügelhalter im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung von Geflügel unverzüglich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt, Tel. 0361 655-1380, Fax: 0361 655-1399, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anzuzeigen.

    Grund sind zwei amtlich bestätigte Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 in Geflügelhaltenden Betrieben im Landkreis Greiz am 2. sowie am 6. Oktober. In beiden Fällen wurde das betroffene Geflügel im Freiland gehalten. Der Eintrag der HPAI in diese Geflügelhaltungen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Kontakt zu Wildvögeln erfolgt. Der Verlauf der Erkrankungen der Tiere in den beiden Ausbruchsbetrieben war gekennzeichnet von einer schweren Krankheitssymptomatik und einem nicht geringen Anteil an Verendungen.

    Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist.

    Oberste Priorität hat daher der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollen unbedingt verhindert werden.

    Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche, die bei Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen.

    Quelle: Stadtverwaltung Erfurt

    egapark erfurt

      Wir benutzen Cookies

      Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.